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Entscheidungen in Übersicht EÜ128 (RZ 2013, 141)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 141 Heft 6 v. 1.6.2013

§ 5 AußStrG

Die Rechtsmittelbeschränkung des § 5 Abs 1 letzter Satz AußStrG gilt für die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters nicht. Der Beschluss über die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters auch nach § 5 Abs 2 Z 1 AußStrG ist selbständig anfechtbar.

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