§ 4 BPGG, § 1 Abs 4 EinstV
Ist die Verrichtung der Notdurft am Leibstuhl nur mit fremder Unterstützung möglich, hat keine zusätzliche Berücksichtigung des Richtwerts für die Entleerung und Reinigung des Leibstuhls zu erfolgen, weil der festgelegte Zeitwert für die Verrichtung der Notdurft auch die Reinigung der Toilette bzw des Leibstuhls umfasst.