§ 248c Abs 2 ASVG
In der in § 248c Abs 2 ASVG enthaltenen Wortfolge "… aufgrund einer Pflichtversicherung … geleisteten Beiträge zur Pensionsversicherung, die auf den (die) Versicherte(n) entfallen, …" sind lediglich die Dienstnehmerbeiträge angesprochen.