Ende der Dreißigerjahre begann ein gewisser Johann Vlcnovsky, Jahrgang 1907, den Jugendgerichtshof Wien als Pflegschaftspartei zu beschäftigen. Es ging um seine Tochter Johanna, dreieinhalb Jahre alt, die nach seiner Scheidung im Februar 1937 zum Gegenstand eines vehementen Sorgerechtsstreits zwischen ihm, seiner Exfrau und seinen Eltern geworden war. Ende 1938 lebte das Kind bei ihm, vermutlich entgegen einem Gerichtsbeschluss, und schien dem Jugendamt in Gefahr der Verwahrlosung zu sein. Vlcnovsky erhielt mehrere Aufforderungen, mit dem Kind bei Gericht zu erscheinen. Da er diese nicht befolgte, kam es am 31.12.1938 zur Vorführung zu Gericht und anschließend zur Kindesabnahme. Dabei veranstaltete Vlcnovsky einen solchen Wirbel, dass das Überfallkommando einschreiten musste. Nach Ansicht aller Beteiligten war ihm weniger an dem Kind gelegen als daran, seiner Exfrau etwas anzutun. Diese hatte schon während der Ehe einen Selbstmordversuch unternommen, der zu einer Fehlgeburt geführt hatte.