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Entscheidungen in Übersicht EÜ91 (RZ 2013, 122)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 122 Heft 5 v. 1.5.2013

§ 227 Abs 1 ZPO

Ist die Anspruchshäufung in einer einzigen Klage wegen Unzuständigkeit unzulässig, das angerufene Gericht aber mindestens für einen der in einer Klage verbundenen Ansprüche zuständig, hat bei der Zuständigkeitsprüfung von Amts wegen eine Teilzurückweisung hinsichtlich jener Ansprüche zu erfolgen, die nicht in die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts fallen.

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