Auf einen Blick:
Das mit 1.1.2012 in Kraft getretene neue ungarische Grundgesetz und die Gesetze über die Staatsanwaltschaft und über die Rechtsstellung des Generalstaatsanwalts, der Staatsanwälte und sonstige Angestellten der Staatsanwaltschaft und die berufliche Laufbahn der Staatsanwälte enthalten Garantien für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Staatsanwaltschaft und ihrer Organe in unserem Nachbarland. Der unter Federführung des ungarischen Generalstaatsanwalts Péter Polt verfasste Beitrag stellt diese im Einzelnen dar.