§ 166 StPO, § 281 Abs 1 Z 2 StPO, § 281 Abs 1 Z 4 StPO
Nichtigkeit kann auch bei Abweisung eines Antrags vorliegen, der erkennbar darauf abzielte, einen auf Verletzung des § 166 Abs 1 Z 2 StPO gegründeten Widerspruch gegen die Vorführung des Protokolls über die Vernehmung des Beschwerdeführers als Beschuldigten vorzubereiten.