§ 1042 ABGB
Es fehlt an einer Kostentragungsregel hinsichtlich des Sondierens von Fliegerbombenblindgängern, sodass diese Kosten nicht vom Bund nach § 1042 ABGB ersetzt verlangt werden können. Bem: Folgeentscheidung zu 7 Ob 110/08i. (T1)
E 17.10.2012, 7 Ob 133/12b (RS0128322)