Art 11 Abs 1 MÜ, Art 22 MÜ
Die Deklaration muss eindeutig und ziffernmäßig bestimmt sein, um den Luftfrachtführer auf das erhöhte Haftungsrisiko aufmerksam zu machen. Ob eine solche bestimmte und eindeutige Wertdeklaration vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls. Beisatz: Hier: Ca 355.784 EUR. (T1)