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Entscheidungen in Übersicht EÜ64 (RZ 2013, 90)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 90 Heft 4 v. 1.4.2013

§ 12c IO

Ist das Exekutionsverfahren bereits abgeschlossen, ohne dass es zu einer Einstellung aus den in § 12c IO genannten Gründen gekommen ist, gilt das Bestandverhältnis nicht kraft Gesetzes als fortgesetzt.

E 17.10.2012, 7 Ob 129/12i (RS0128303)

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