vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ59 (RZ 2013, 90)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 90 Heft 4 v. 1.4.2013

§ 31 Abs 3 WRG, § 117 WRG

Hat der Antragsteller (nach § 117 Abs 4 WRG) den der Entscheidung der Wasserrechtsbehörde über den Kostenersatz gemäß § 117 Abs 1 WRG zugrunde liegenden Verwaltungsakt unbekämpft gelassen, haben auch die Gerichte von dessen Rechtmäßigkeit auszugehen und können diese nicht selbständig beurteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!