Auf einen Blick:
Seit 12.12.2008 besteht in der Europäischen Union (mit Ausnahme von Dänemark) die Möglichkeit, unbestrittene Geldforderungen im Wege des Europäischen Mahnverfahrens geltend zu machen (EuMahn-VO [EG] Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates v 12.12.2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens, ABl. L 2006/399). Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit ausgewählten Problemen.1)