Art 1 AKKB 2009
Das Erfordernis der "unmittelbaren" Einwirkung von Naturgewalten in Art 1 AKKB 2009 ist eine primäre Risikobeschreibung. Maßgebend für das Vorliegen einer Naturgewalt ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf die versicherte Sache. Für eine nur mittelbare Einwirkung des Blitzschlags auf das versicherte Fahrzeug muss die Beklagte nach Art 1 AKKB 2009 nicht aufkommen.