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Entscheidungen in Übersicht EÜ257 (RZ 2013, 284)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 284 Heft 12 v. 15.12.2013

§ 33 Abs 3 UbG

Entspricht die Anordnung der Beschränkung der Bewegungsfreiheit den voraussehbaren Notwendigkeiten und überschreitet sie den Zeitraum eines Tages (24 Stunden) nicht, so ist dies im Einzelfall zulässig.

Bem: Mit Hinweis auf 7 Ob 208/12g (tägliche Sammelmitteilungen). (T1)

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