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Entscheidungen in Übersicht EÜ255 (RZ 2013, 284)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 284 Heft 12 v. 15.12.2013

§ 854 ABGB

Der Begriff der Grenzeinrichtung (Scheidewand) umfasst Einrichtungen, die sich im Grenzbereich "zwischen zwei Grundstücken" befinden, das heißt, jeweils zum Teil auf beiden Grundstücken.

E 23.5.2013, 7 Ob 27/13s (RS0128837)

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