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Entscheidungen in Übersicht EÜ246 (RZ 2013, 249)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 249 Heft 11 v. 15.11.2013

§ 180 Abs 1 ABGB idF KindNamRÄG 2013

Das Gericht hat nach § 180 Abs 1 ABGB eine vorläufige Regelung der elterlichen Verantwortung zu treffen, sofern dies dem Wohl des Kindes entspricht. Dabei hat es von Amts wegen zu beurteilen, ob es eine solche Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung einleitet oder ob es ohne eine solche endgültig über Obsorge und Elternteil, in dessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut werden soll, entscheidet.

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