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Entscheidungen in Übersicht EÜ231 (RZ 2013, 247)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 247 Heft 11 v. 15.11.2013

§ 101 Abs 1 RStDG, § 104 Abs 1 RStDG, § 104 Abs 2 RStDG

Die Schuldfrage (§ 101 Abs 1 RStDG) hängt nicht vom Verhalten des Beschuldigten in dem gegen ihn geführten Disziplinarverfahren ab. Ein Beitrag zur Wahrheitsfindung kann daher nur die Sanktionsfrage (§ 104 Abs 1 und 2 RStDG) beeinflussen.

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