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Entscheidungen in Übersicht EÜ227 (RZ 2013, 247)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 247 Heft 11 v. 15.11.2013

§ 28a KSchG

Die Verbände nach § 29 KSchG sind berechtigt, gesetzwidrige Praktiken von Unternehmern als Zahlungsempfänger als "im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten" zu verfolgen.

E 23.1.2013, 7 Ob 201/12b (RS0128804)

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