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Entscheidungen in Übersicht EÜ215 (RZ 2013, 221)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 221 Heft 10 v. 1.10.2013

§ 75 WAG 2007

Maßgeblich für die Haftung der Entschädigungseinrichtung ist, dass die später in Konkurs verfallene Wertpapierfirma zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über die Wertpapierdienstleistung Mitglied der Entschädigungseinrichtung war. Nicht notwendig ist, dass die Mitgliedschaft auch noch im Zeitpunkt der Konkurseröffnung besteht.

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