vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ218 (RZ 2013, 221)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 221 Heft 10 v. 1.10.2013

§ 63 ASGG, § 235 ZPO

Die Neuerungserlaubnis des § 63 Abs 1 ASGG ermöglicht unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen auch die Vornahme einer Klageänderung. Die Möglichkeit der Vornahme von Klageänderungen findet aber auch in zweiter Instanz in den Voraussetzungen des § 235 ZPO ihre Grenze.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!