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Entscheidungen in Übersicht EÜ201 (RZ 2013, 219)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 219 Heft 10 v. 1.10.2013

§ 182 Abs 3 AußStrG 2005, § 14 Abs 1 Z 1 WEG

Weder für den Zuwachs nach § 14 Abs 1 Z 1 WEG noch für die Ausstellung einer Amtsbestätigung darüber ist die Zustimmung der Erben erforderlich. Der Streit über die Höhe des Übernahmspreises ist auf dem Rechtsweg auszutragen.

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