§ 25 TKG
§ 25 Abs 2 TKG kann nur dann seine Schutzfunktion entfalten, wenn eine abweichende Vereinbarung nichtig ist.
E 14.11.2012, 7 Ob 84/12x (RS0128648)
§ 25 TKG
§ 25 Abs 2 TKG kann nur dann seine Schutzfunktion entfalten, wenn eine abweichende Vereinbarung nichtig ist.
E 14.11.2012, 7 Ob 84/12x (RS0128648)