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Entscheidungen in Übersicht EÜ183 (RZ 2013, 217)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 217 Heft 10 v. 1.10.2013

§ 175 Abs 2 Z 7 ASVG

Der Versicherungsschutz für Wege zur und von der Einnahme von Mahlzeiten beruht auf dem Gedanken, dass Essen und Trinken regelmäßig unaufschiebbare notwendige Handlungen sind, um die Arbeitskraft des Versicherten zu erhalten und es ihm so zu ermöglichen, seine betriebliche Tätigkeit fortzusetzen.

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