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Entscheidungen in Übersicht EÜ164 (RZ 2012, 184)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 184 Heft 7 und 8 v. 1.8.2012

§ 107b Abs 1 StGB

Bei der Beurteilung der Tatbestandsmäßigkeit nach § 107b StGB ist stets eine einzelfallbezogene Gesamtbetrachtung der Faktoren Dauer, Dichte und Intensität der Gewaltausübung vorzunehmen, womit eine besonders starke Ausprägung eines dieser Faktoren unter dem Aspekt der Subsumtion eine Reduktion des Gewichts der beiden übrigen Faktoren zulässt.

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