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Entscheidungen in Übersicht EÜ152 (RZ 2012, 182)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 182 Heft 7 und 8 v. 1.8.2012

§ 1497 ABGB, § 228 ZPO, § 237 ZPO

Durch die Einbringung der Feststellungsklage (der später stattgegeben wurde) wurde die Verjährung aller in diesem Zeitpunkt zukünftigen Schadenersatzansprüche unterbrochen. Dabei ist es bedeutungslos, dass die Klägerin hinsichtlich eines Anspruchsteiles zunächst auf Leistung geklagt, diesen Anspruchsteil aber ohne Verzicht auf den Anspruch zurückgezogen hatte.

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