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Entscheidungen in Übersicht EÜ142 (RZ 2012, 181)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 181 Heft 7 und 8 v. 1.8.2012

§ 85 Abs 4 AußStrG 2005, Art 8 EMRK, § 67 Abs 2 SPG

Genetische Informationen, die durch erkennungsdienstliche Maßnahmen ermittelt wurden, dürfen aufgrund der dem § 85 AußStrG zugunde liegenden grundrechtlichen Abwägung nicht zur Verwertung in einem Abstammungsverfahren ausgefolgt werden.

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