§ 364 Abs 2 ABGB
Der Entzug von Licht, der sich in einem rotierenden Schattenwurf und damit in Verbindung stehenden Flimmereffekten auswirkt, kann - vergleichbar einer Immission - unter § 364 ABGB fallen.
E 20.1.2012, 8 Ob 95/11w (RS0127582)
§ 364 Abs 2 ABGB
Der Entzug von Licht, der sich in einem rotierenden Schattenwurf und damit in Verbindung stehenden Flimmereffekten auswirkt, kann - vergleichbar einer Immission - unter § 364 ABGB fallen.
E 20.1.2012, 8 Ob 95/11w (RS0127582)