§ 76 Abs 3 WAG 2007
§ 76 Abs 3 Satz 4 WAG 2007 idF BGBl I Nr 39/2009 gewährt einzelnen Anlegern keine subjektiven Ansprüche darauf, dass die Entschädigungseinrichtung nach dem WAG von der dort geregelten "vierten Säule" ihres Finanzierungssystems Gebrauch macht.