§§ 364 Abs 2, 523 ABGB:
Das Eindringen von Katzen, sofern sie nicht ausschließlich als Wohnungskatzen gehalten werden, ist nach § 364 Abs 2 ABGB zu beurteilen.
OGH 9.11.2011, 5 Ob 138/11x
(LG Innsbruck 4 R 106/11h; BG Hall 4 C 449/10 g)
§§ 364 Abs 2, 523 ABGB:
Das Eindringen von Katzen, sofern sie nicht ausschließlich als Wohnungskatzen gehalten werden, ist nach § 364 Abs 2 ABGB zu beurteilen.
OGH 9.11.2011, 5 Ob 138/11x
(LG Innsbruck 4 R 106/11h; BG Hall 4 C 449/10 g)