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Zivilsachen §§ 364 Abs 2, 523 ABGB (RZ 2012/12)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2012/12RZ 2012, 154 Heft 6 v. 1.6.2012

§§ 364 Abs 2, 523 ABGB:

Das Eindringen von Katzen, sofern sie nicht ausschließlich als Wohnungskatzen gehalten werden, ist nach § 364 Abs 2 ABGB zu beurteilen.

OGH 9.11.2011, 5 Ob 138/11x
(LG Innsbruck 4 R 106/11h; BG Hall 4 C 449/10 g)

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