§ 107 Abs 1 BSVG
Gegen die Regelung des § 107 Abs 1 Z 1 BSVG über die Anrechnung von Ersatzzeiten erst ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
E 8.11.2011, 10 ObS 86/11m (RS0127357)
§ 107 Abs 1 BSVG
Gegen die Regelung des § 107 Abs 1 Z 1 BSVG über die Anrechnung von Ersatzzeiten erst ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
E 8.11.2011, 10 ObS 86/11m (RS0127357)