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Entscheidungen in Übersicht EÜ109 (RZ 2012, 152)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 152 Heft 6 v. 1.6.2012

§ 382b EO, § 382e EO

Bei Gewalt in der Wohnung steht es dem Gefährdeten frei, ob er den Gewaltschutz nach § 382b EO (mit Nachweis des dringenden Wohnbedürfnisses) oder nach § 382e EO (mit Interessenabwägung) geltend machen will.

E 30.11.2011, 7 Ob 201/11a (RS0127363)

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