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Entscheidungen in Übersicht EÜ104 (RZ 2012, 152)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 152 Heft 6 v. 1.6.2012

§ 176 ZPO, § 235 ZPO, § 237 ZPO

Eine Klagseinschränkung kann auch durch Schriftsatz erklärt werden und bedarf - entgegen der bisherigen Rechtsprechung - zu ihrer Wirksamkeit nicht des Vortrags in der mündlichen Verhandlung.

Beisatz: Davon bleibt jedoch der für Klagsausdehnungen geforderte Vortrag in der mündlichen Verhandlung unberührt. (T1)

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