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Entscheidungen in Übersicht EÜ102 (RZ 2012, 151)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 151 Heft 6 v. 1.6.2012

§ 39 AngG

Im Dienstzeugnis ist das Datum des tatsächlichen Ausstellungstages anzuführen. Vor- und Rückdatierungen sind grundsätzlich unzulässig.

E 25.11.2011, 9 ObA 127/11h (RS0127333)

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