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Entscheidungen in Übersicht EÜ99 (RZ 2012, 151)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 151 Heft 6 v. 1.6.2012

§ 283 UGB

Es bestehen keine Bedenken gegen die gleichzeitige Verhängung mehrerer Zwangsstrafverfügungen für verschiedene (jeweils zweimonatige) Bestrafungszeiträume. Im Spruch jeder einzelner Zwangsstrafverfügung ist aber der Bestrafungszeitraum eindeutig auszudrücken.

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