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Entscheidungen in Übersicht EÜ83 (RZ 2012, 123)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 123 Heft 5 v. 1.5.2012

§ 285 Abs 3 StPO

Da nach § 285 Abs 3 dritter Satz StPO die Zeit von der Antragstellung bis zur Bekanntmachung des Beschlusses nicht in die Frist zur Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde eingerechnet wird, ist der Fortlauf der bereits laufenden Rechtsmittelfrist bis zur Zustellung des Verlängerungsbeschlusses gehemmt.

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