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Entscheidungen in Übersicht EÜ76 (RZ 2012, 123)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 123 Heft 5 v. 1.5.2012

§ 18a UrhG

Ein Linksetzer, der auf rechtmäßig ins Internet gestellte Inhalte verweist, ohne dabei technische Schutzmaßnahmen des Berechtigten vor unkontrolliertem öffentlichem Zugang zu umgehen, greift nicht in das dem Urheber vorbehaltene Zurverfügungstellungsrecht des § 18a UrhG ein.

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