vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ56 (RZ 2012, 96)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 96 Heft 4 v. 1.4.2012

§ 283 UGB idF Budgetbegleitgesetz 2011, § 906 Abs 23 UGB

Es bestehen keine Bedenken, § 283 UGB idF Budgetbegleitgesetz 2011 auch dann anzuwenden, wenn die Offenlegungspflicht zwar Zeiträume vor dem 1.1.2011 betrifft, die Offenlegung jedoch nicht bis zum 28.2.2011 erfolgte (§ 906 Abs 23 Satz 3 UGB). § 906 Abs 23 letzter Satz UGB bezieht sich offensichtlich auf jene Altfälle, in denen bereits vor dem 1.1.2011 ein Zwangsstrafenverfahren anhängig war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!