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Entscheidungen in Übersicht EÜ47 (RZ 2012, 95)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 95 Heft 4 v. 1.4.2012

§ 23 Abs 1 AngG

Abfertigungswirksam sind nur jene Gewinnbeteiligungen, die für das letzte Jahr vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses gebühren, nicht jedoch jene, die in diesem Zeitraum lediglich ausbezahlt werden.

E 27.7.2011, 9 ObA 22/11t (RS0127201)

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