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Entscheidungen in Übersicht EÜ51 (RZ 2012, 95)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 95 Heft 4 v. 1.4.2012

§ 146c ABGB, § 176 Abs 1 ABGB

Auf eine psychotherapeutische Behandlung des einsichts- und urteilsfähigen Kindes ist § 146c ABGB zumindest analog anzuwenden. Ohne Einwilligung des Kindes kann dem Obsorgeberechtigten eine Behandlung nicht gemäß § 176 Abs 1 ABGB aufgetragen werden.

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