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Zivilsachen §§ 354, 364 Abs 2, 523 ABGB (RZ 2012/22)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2012/22RZ 2012, 283 Heft 12 v. 1.12.2012

§§ 354, 364 Abs 2, 523 ABGB:

Da Hühner so gehalten werden können, dass sie nicht auf ein Nachbargrundstück gelangen, liegt kein Fall des § 364 Abs 2 ABGB vor. Der beeinträchtigte Nachbar ist mittels Eigentumsfreiheitsklage geschützt.

OGH 8.11.2011, 10 Ob 52/11m
(LG Salzburg 22 R 33/11y; BG Neumarkt bei Salzburg 2 C 26/10k)

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