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Entscheidungen in Übersicht EÜ244 (RZ 2012, 280)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 280 Heft 12 v. 1.12.2012

§ 91 ABGB

Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft setzt dauernden Geschlechtsverkehr und Wohnungsgemeinschaft voraus; Wirtschaftsgemeinschaft allein genügt nicht. Während der Zeit einer solchen Lebensgemeinschaft ruht die Unterhaltspflicht des (geschiedenen) Mannes, gleichgültig, ob und welche Zuwendungen die Frau aus der Lebensgemeinschaft erhält.

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