vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ247 (RZ 2012, 280)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 280 Heft 12 v. 1.12.2012

§ 938 ABGB

Bei der "bloßen" Schenkung kommt es (im Gegensatz zur gemischten Schenkung) auf die Handlungen und nicht auf die allenfalls entgegenstehende Absicht an. Maßgebend ist somit der Inhalt, das heißt die tatsächliche Ausgestaltung der gegenseitigen Rechtsbeziehungen, also die (schlüssige) Einigung darüber, dass der Schenker dem Beschenkten die Sache unentgeltlich überlässt und dieser sie annimmt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!