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Entscheidungen in Übersicht EÜ237 (RZ 2012, 279)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 279 Heft 12 v. 1.12.2012

§ 3 Abs 2 HeimAufG

Ist die Bewohnerin, die ihre Zustimmungserklärung gemäß § 3 Abs 2 HeimAufG schon vor vielen Jahren abgegeben hat, nicht mehr einsichts- und urteilsfähig, dann muss nunmehr die Angemessenheit der Freiheitsbeschränkung nach §§ 4 ff HeimAufG überprüft werden.

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