In den letzten Jahren macht sich der Trend bemerkbar, dass das Strafrecht und das Kriminaljustizsystem zunehmend mit politischen Steuerungsaufgaben aufgeladen werden. Strafrecht wird - dem politischen Anspruch nach - Systemschutz-Strafrecht. Das Strafrecht muss vor dieser nicht zu bewältigenden Aufgabe versagen, weil seine Steuerungskraft dafür nicht gemacht ist.