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Von Wirkungen und unerwünschten Nebenwirkungen …

EditorialKlaus SchröderRZ 2012, 265 Heft 12 v. 1.12.2012

In den letzten Jahren macht sich der Trend bemerkbar, dass das Strafrecht und das Kriminaljustizsystem zunehmend mit politischen Steuerungsaufgaben aufgeladen werden. Strafrecht wird - dem politischen Anspruch nach - Systemschutz-Strafrecht. Das Strafrecht muss vor dieser nicht zu bewältigenden Aufgabe versagen, weil seine Steuerungskraft dafür nicht gemacht ist.

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