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Zivilsachen § 78 Abs 2 AußStrG; § 43 ZPO (RZ 2011, 202)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2011, 202 Heft 9 v. 1.9.2011

§ 78 Abs 2 AußStrG; § 43 ZPO:

Auch im Außerstreitverfahren kommt es im Fall des Kostenersatzes bei bloß teilweisem Obsiegen zu einer Quotenkompensation.

OGH 31.3.2011, 1 Ob 57/11f (LG St. Pölten 23 R 188/10k; BG Neulengbach 1 C 23/09h)

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