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Entscheidungen in Übersicht EÜ110 (RZ 2011, 120)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 120 Heft 5 v. 1.5.2011

§ 19 JN, § 22 JN, § 23 JN, § 24 JN

Das Verfahren über die Ablehnung eines Richters ist grundsätzlich zweiseitig. Dem Gegner des Ablehnungswerbers ist - außer bei offenkundig unbegründeten Anträgen - durch Einräumung einer Äußerungsmöglichkeit Gehör zu gewähren, und zwar sowohl in erster als auch gegebenenfalls in zweiter Instanz.

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