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Entscheidungen in Übersicht EÜ89 (RZ 2011, 119)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 119 Heft 5 v. 1.5.2011

Stmk JagdG 1986

Aus dem Steiermärkischen Jagdgesetz 1986 ergibt sich keine Pflicht des Veranstalters einer Jagd, bei den Jagdteilnehmern das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung zu überprüfen.

E 15.12.2010, 4 Ob 114/10h (RS0126518)

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