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Entscheidungen in Übersicht EÜ96 (RZ 2011, 119)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 119 Heft 5 v. 1.5.2011

§ 1487 ABGB, § 152 AußStrG 2005

Die 3 jährige Verjährungsfrist zur Geltendmachung des gesetzlichen Pflichtteilanspruchs beginnt seit dem Inkrafttreten des Außenstreitgesetzes 2005 mit der Errichtung des Übernahmeprotokolls (§ 152 AußStrG 2005).

E 20.10.2010, 1 Ob 159/10d (RS0126541)

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