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Entscheidungen in Übersicht EÜ78 (RZ 2011, 118)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 118 Heft 5 v. 1.5.2011

§ 1313 ABGB

Der Abruf der anstelle des Haftrücklasses vom Generalunternehmer gegebenen Bankgarantie durch den geschädigten Bauherrn bedeutet noch keine die Verjährungsfrist für den Regressanspruch auslösende endgültige Zahlung des gemäß § 1313 2. Satz ABGB gegenüber seinem Gehilfen (Subunternehmer) Regressberechtigten. Letzteres müsste ausdrücklich oder schlüssig zugestanden sein.

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