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Entscheidungen in Übersicht EÜ82 (RZ 2011, 118)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 118 Heft 5 v. 1.5.2011

§ 215 Abs 1 ABGB

In dem durch seinen Antrag gemäß § 215 Abs 1 Satz 2 ABGB ausgelösten Verfahren hat der Jugendwohlfahrtsträger im Umfang seiner Befugnisse Parteistellung und Rechtsmittellegitimation. Dies gilt auch, wenn es um die Klärung der Frage geht, ob die ihm gemäß Satz 3 zukommende vorläufige Obsorge noch aufrecht ist.

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